Code of Conduct

   
Verhaltenskodex von Daniel Haas

Präambel

Die mangelnde Intransparenz bei Finanzierung und Lobbyarbeit können nicht nur dem Ansehen von Politiker*innen schaden. Es geht vielmehr um das Vertrauen der Bürger*innen in unseren Rechtsstaat, seine Institutionen und die Demokratie. Nur mit Transparenz und Ehrlichkeit kann dieses Vertrauen geschaffen und aufrechterhalten werden.

Die SPD-Fraktion hat den Landtag mit ihrem Entschließungsantrag vom 13.10.2020 (Drucksache 16/9034) aufgefordert, einen Gesetzentwurf zur Errichtung eines Lobbyregisters vorzulegen, um tätige Lobbyist*innen zu erfassen. Dieser Antrag wurde abgelehnt, ein Lobbyregister existiert weiterhin nicht. Es existieren auch keine verpflichtenden Regelungen für Landtagsabgeordnete in Baden-Württemberg, ihre Nebeneinkünfte zu veröffentlichen. Damit ist der Landtag Baden-Württembergs einer von wenigen Landtagen ohne entsprechende Verpflichtung.

Um meiner Verantwortung als Landtagskandidat gegenüber den Wähler*innen und Bürger*innen gerecht zu werden, habe ich mich entschieden, bereits im Wahlkampf einen für mich verpflichtenden Verhaltenskodex aufzustellen. Neben einem fairen Wahlkampf und der aktiven Förderung von Vielfalt und Geschlechtergerechtigkeit,  trete ich aktiv dafür ein, dass sich Abgeordnete und Kandidat*innen stets transparent verhalten. Ich hoffe, dass sich weitere Abgeordnete und Kandidat*innen in Baden-Württemberg diesem Vorstoß anschließen.

Dazu habe ich mich unter anderem des Verhaltenskodexes für Abgeordnete des Deutschen Bundestages von Marco Bülow und Gerhard Schick bedient (Ziff. 5 und 6), der von derzeit 39 Abgeordneten in der 19. Legislaturperiode im Bundestag als freiwillige Selbstbindung unterzeichnet wurde.

1. Fairer Wahlkampf

Ich verpflichte mich dazu, einen fairen Wahlkampf durchzuführen. Den politischen Diskurs werde ich stets durch einen höflichen und fairen Umgang mit meinen Mitbewerber*innen gestalten.

Ich verpflichte mich dazu, Tatsachenbehauptungen in meinen Posts und Pressemitteilungen zuvor auf ihren Wahrheitsgehalt mittels Fakten und Studien zu prüfen, soweit mir dies möglich ist. Sollte eine Mitteilung unrichtige Tatsachenbehauptungen enthalten, verpflichte ich mich dazu, die Mitteilung zu revidieren und dies kenntlich zu machen.

2. Umgang mit Mitarbeiter*innen

Ich verpflichte mich dazu, darauf zu achten, dass Mitarbeiter*innen im Rahmen eines 450 € - Jobs ihre vertraglich vereinbarte Arbeitszeit nicht überschreiten, um eine Umgehung des Mindestlohngesetzes zu verhindern. Mitarbeiter*innen werden nur über einen 450 € - Job angestellt, wenn die Finanzierung ihres Lebensunterhalts anderweitig gesichert ist.

Bei einer erfolgreichen Kandidatur und Wahl in den Landtag verpflichte ich mich bereits jetzt, als Abgeordneter keine unbezahlten Praktika anzubieten.

3. Einsatz für Geschlechtergerechtigkeit und gegen Diskriminierung, Antisemitismus und Rassismus

Ich verpflichte mich zur Förderung von Geschlechtergerechtigkeit und der Nutzung einer gendergerechten Sprache. Eine Teilnahme an Podiumsdiskussionen mit ausschließlich männlichen Podiumsgästen lehne ich ab.

Ich verpflichte mich, auch abseits meines politischen Tätigwerdens aktiv gegen jede Form von Diskriminierung, Antisemitismus und Rassismus sowie für den Schutz der davon betroffenen Menschen einzutreten.
 
4. Transparenz als Kandidat im Wahlkampf

Ich verpflichte mich dazu, jede Geldspende, die mir für den Wahlkampf zur Verfügung gestellt wird und einen Wert von 2.000 Euro übersteigt unter Angabe des Namens der Spendenden zu veröffentlichen.

Ich behalte mir vor, Wahlkampfspenden aus persönlichen Gründen unter Angabe einer Begründung abzulehnen und dies zu veröffentlichen. Dies gilt insbesondere für Spenden durch Unternehmen.

Ich verpflichte mich dazu,

1. von Unternehmen und Interessensvertreter*innen keine Geschenke oder Essenseinladungen über einem Wert von 100 Euro anzunehmen.1

2. von Unternehmen und Interessenvertreter*innen generell keine Einladungen zu sogenannten Events (Konzerte, Sportveranstaltungen etc.) und Reisen anzunehmen, die einen Wert von 50 Euro übersteigen – außer ich komme selbst für die Kosten auf. In den Fällen, in denen eine Annahme einer Einladung, die den Wert von 50 Euro übersteigt, aufgrund der Wahrnehmung einer Tätigkeit mit Bezug zu meinem politischen Fachgebiet geboten erscheint, lege ich sie mit Angabe des Einladenden, des Tages, des Namens der Veranstaltung und des geschätzten Wertes offen. Einladungen für Familienangehörige werden grundsätzlich nicht angenommen.

5. Transparenz als Abgeordneter im Landtag

Bei einer erfolgreichen Kandidatur und Wahl in den Landtag verpflichte ich mich bereits jetzt als Abgeordneter mit der Unterschrift unter diesen Kodex zur Einhaltung der unten stehenden Verhaltensregeln und dazu, in meiner Fraktion für die im zweiten Teil aufgeführten Forderungen zu werben. Mit der freiwilligen Selbstbindung an diesen Kodex möchte ich außerdem mit gutem Beispiel vorangehen und die Diskussion um Verhaltensregeln für Abgeordnete vorantreiben.

Ich verpflichte mich dazu, mich als Abgeordneter bei dem Internetportal abgeordnetenwatch.de anzumelden und dort durch Beantwortung der gestellten Fragen für möglichst umfassende Transparenz zu sorgen.

Ich verpflichte mich weiterhin dazu,

I. Einkünfte und Vergünstigungen

1. alle Nebenverdienste in ihrer exakten Höhe unter Nennung aller Auftraggeber*innen in regelmäßigen Abständen offenzulegen2, dazu gewähre ich z.B. Einsicht in meinen Steuerbescheid oder finde eine andere Möglichkeit, eine hohe Transparenz zu ermöglichen.

2. meine Nebenverdienste zu begrenzen und daher höchstens drei entgeltliche Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstandes, Aufsichtsrates, Verwaltungsrates, Beirates oder sonstigen Gremiums einer Gesellschaft, eines in einer anderen Rechtsform betriebenen Unternehmens, einer Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts anzunehmen keinerlei entgeltliche Funktionen in Unternehmen, Verbänden oder anderen Organisationsformen der Interessenvertretung, deren Tätigkeitsfeld mein politisches Fachgebiet betrifft, anzunehmen, sämtliche entgeltliche publizistische, Gutachter- und Vortragstätigkeiten in regelmäßigen Abständen offenzulegen.

3. meine Nebenverdienste, die aufs Jahr gerechnet mehr als die Hälfte der Abgeordnetendiät betragen, an eine gemeinnützige Organisation zu spenden.

4. jede Geldspende und geldwerte Zuwendungen, die mir für meine politische Tätigkeit zur Verfügung gestellt werden (Abgeordnetenspenden), die einen Wert von 1.000 Euro übersteigt, unter Angabe des Namens der Spendenden, offenzulegen.

II. Umgang mit Lobbyisten

1. alle meine verabredeten Treffen mit Interessenvertreter*innen durch Nennung des Namens der Institution transparent zu machen, indem ich sie in regelmäßigen Abständen z.B. auf meiner Internetseite veröffentliche. Dies bezieht sich auf Treffen mit Personen, die von Verbänden, Unternehmen und Nichtregierungsorganisationen direkt (etwa als Vorstände, Geschäftsführende oder Mitarbeiter*innen) oder indirekt (etwa über Agenturen oder Kanzleien) mit der Ansprache von politischen Entscheidungsträger*innen beauftragt sind. Nicht zu veröffentlichen sind selbstverständlich Treffen mit Hinweisgeber*innen, die von den Institutionen, für die sie tätig sind, nicht mit der Ansprache von politischen Entscheidungsträger*innen beauftragt wurden oder das ohne Wissen ihrer Institution tun.

2. nach Beendigung meiner Abgeordnetentätigkeit für mindestens 18 Monate keiner entgeltlichen Tätigkeit für Unternehmen, Verbände oder andere Organisationen nachzugehen, die zu einem erheblichen Teil aus Lobbyarbeit besteht.3

3. von Unternehmen und Interessensvertreter*innen keine Geschenke oder Essenseinladungen über einem Wert von 100 Euro anzunehmen.4

4. von Unternehmen und Interessenvertreter*innen generell keine Einladungen zu sogenannten Events (Konzerte, Sportveranstaltungen etc.) und Reisen anzunehmen, die einen Wert von 50 Euro übersteigen – außer ich komme selbst für die Kosten auf. In den Fällen, in denen eine Annahme einer Einladung, die den Wert von 50 Euro übersteigt, aufgrund der Wahrnehmung einer Tätigkeit mit Bezug zu meinem politischen Fachgebiet geboten erscheint, lege ich sie mit Angabe des Einladenden, des Tages, des Namens der Veranstaltung und des geschätzten Wertes offen. Einladungen für Familienangehörige werden grundsätzlich nicht angenommen.

5. bei meinen Terminen mit Interessengruppen auf Ausgewogenheit zu achten, damit nicht nur finanzstarke und gut organisierte Gruppen meine Aufmerksamkeit erhalten, sondern auch Positionen angemessen berücksichtigt werden, die von keiner finanzkräftigen Lobby vertreten werden.

6. meinen Mitarbeiter*innen eine Zustimmung zur Annahme von Belohnungen, Geschenken oder Essenseinladungen in Bezug auf ihre Tätigkeit über einem Wert von 100 Euro nicht zu erteilen und sie zu verpflichten, mir sämtliche Zuwendungen anzuzeigen.

III. Abgrenzung dienstlich – privat

Einzeldienstreisen ins Ausland generell in einem Reisebericht, den ich an geeigneter Stelle z.B. auf meiner Internetseite veröffentliche, transparent zu machen. Ich werde offen legen, wann ich weshalb wohin reise, auf wessen Einladung die Reise erfolgt, wer die Kosten trägt und ob die Dienstreise mit einer privaten Reise verbunden wurde.

6. Forderungen

Ich sichere zu, mich im Landtag von Baden-Württemberg und in meiner Fraktion zumindest für folgendes einzusetzen:

1. Verpflichtungen zur Veröffentlichung von Nebeneinkünften der Landtagsabgeordneten in Baden-Württemberg

2. Einführung eines verpflichtenden Lobbyregisters.

3. Gewährleistung der Unabhängigkeit der Abgeordneten, z.B. durch eine bessere personelle Ausstattung der einzelnen Abgeordneten.
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